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Tagesmutter in Wardenburg freie Plätze

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KINDERTAGESPFLEGE IN WARDENBURG. 3 freie Betreuungsplätze ab dem 01.08.2027. Liebevolle Betreuung in einer kleinen, familiären Gruppe. Liebe Eltern, ab dem 01.08.2027 werden in meiner liebevollen Kindertagespflege Marienkäfer in Wardenburg drei Betreuungsplätze frei. Mein Name ist Tatjana Kösea. Ich bin seit einigen Jahren qualifizierte Tagesmutter mit einer Pflegeerlaubnis des Jugendamtes im Landkreis Oldenburg. Mir ist wichtig, dass sich jedes Kind bei mir geborgen, verstanden und wohlfühlt. Kleine Gruppe – individuelle Betreuung mit Herz In meiner kleinen, familiären Gruppe mit maximal fünf Kindern habe ich die Möglichkeit, jedem Kind besonders viel Zeit und Aufmerksamkeit zu schenken. So kann ich auf seine Bedürfnisse eingehen, seine Interessen und Stärken erkennen und es liebevoll in seiner Entwicklung begleiten. • Frische, selbst zubereitete Mahlzeiten Ein gesundes Frühstück und ein frisch zubereitetes Mittagessen gehören zu unserem Alltag. Ich bereite die Mahlzeiten selbst zu und lege Wert auf frische Zutaten. Frisches Obst und leckere Beeren dürfen dabei natürlich nicht fehlen. • Viel Platz zum Spielen und Entdecken Die Betreuung findet in einer separaten, gemütlichen Wohnung mit viel Platz zum Wohlfühlen statt. Unser Außenbereich mit Terrasse und Garten bietet viel Platz zum Spielen. Den Kindern stehen Laufräder, ein Sandkasten, eine Rutsche, mehrere Schaukeln und ein Trampolin zur Verfügung. Zwei Spielplätze in der Nähe sind bequem zu Fuß erreichbar. Betreuung: • Kinder von 1 bis 3 Jahren • 30–40 Stunden pro Woche • in 26203 Wardenburg Ich freue mich darauf, Sie und Ihr Kind persönlich kennenzulernen! Bei Interesse gerne per WhatsApp oder per Kleinanzeigen-Nachricht bei mir melden. Herzliche Grüße Tatjana Kösea Impressum: Kindertagespflege Marienkäfer Tatjana Kösea Wallweg 8 26203 Wardenburg Telefon: 0176 41686853 Zuständige Aufsichtsbehörde: Landkreis Oldenburg – Jugendamt Bereich Kindertagespflege Pflegeerlaubnis: Erteilt durch das Jugendamt des Landkreises Oldenburg gemäß § 43 SGB VIII.